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Samstag, 16. Juli 2011

Klage gegen Glühbirnen-Verbot


Am 26. Juli muss das Aachener Verwaltungsgericht in einem Fall entscheiden, der sich aus dem Glühbirnen-Verbot der EU ergeben hat. Ursprünglich als Witz gedacht, hatte ein Online-Händler Glühbirnen, die wegen ihres hohen Energieverlustes nicht mehr für die Beleuchtung zugelassen sind, als Miniheizung, unter dem Namen "Heatballs" verkauft. Da Glühbirnen 95 Prozent ihrer Energie in Form von Wärme abgeben, ist dies tatsächlich keine schlechte Idee, wie Halter von Reptilien und anderen Terrarientieren bestätigen können, die mit Glühbirnen schon lange ihre Terrarien zeitgleich heizen und beleuchten. 
Den Verkauf als Heizung jedoch hatte das Kölner Bezirksgericht untersagt, wogegen der Unternehmer Klage einreichte. Theoretisch müsste der Kläger diese auch gewinnen, da es bei einer 95%-igen Energieabgabe in Form von Wärme, keinen Grund für ein Verbot dieses Produktes als Heizung gibt.

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